Wissenswertes zur Einführung des Energieausweises
Es ist soweit, der jahrelange Streit zwischen Politik und Verbänden hinsichtlich der Einführung eines so genannten Energiepasses scheint vor erst auf längere Sicht vom Tisch zu sein. Die von der EU – Kommission im Jahre 2002 geforderte Verordnung wurde endlich in nationales Recht – in Form von Änderungen bzw. Ergänzungen in der Energiesparverordnung (EnEV) – umgesetzt. Seit 01. Juli 2008 sind alle Immobilienbesitzer, deren Objekt bis einschließlich des Jahrs 1965 erbaut wurde, und die eine Verkaufs- oder Vermietungsabsicht besitzen, verpflichtet, einen so genannten Energiepass vorzulegen.
Ab dem 01.01.2009 hat grundsätzlich jeder Gebäudebesitzer – unabhängig vom jeweiligen Alter des Objektes – den Energiepass im Falle von Veräußerungs- oder Vermietungsabsicht vorzulegen. Wer weder eine Vermietung noch einen Verkauf seines Objektes beabsichtigt, ist nicht zur Führung des Passes verpflichtet. Der Energieausweis soll sowohl Mieter als auch Hausbesitzer schützen. Neben den für das Objekt maßgeblichen Energiedaten, die in einer Skala von dunkelgrün bis dunkelrot ausgedrückt werden und die vorwiegend für den Mieter von Interesse sein dürften, schlägt der Ausweis dem Besitzer notwendige Sanierungsmaßnahmen vor und weist auf die gegebenenfalls einschlägigen staatlichen Fördermaßnahmen hin.
Zur Berechnung der Energiedaten gibt es jedoch zum Ärger vieler zwei unterschiedliche Verfahren. Mit dem einfacheren und kostengünstigen, dem so genannten Verbrauchsverfahren, kann an Hand der Energieverbrauchsdaten der letzten drei Jahre schnell und einfach ermittelt werden, wie hoch der Energieverbrauch des Objektes ist. Das komplizierte, teuere und dennoch bessere und realitätsnähere Verfahren ist die so genannte Bedarfsanalyse. Bei dieser Analyse wird Beschaffenheit, Dämmung, Fenster, Lüftung und Dachqualität in die Berechnung des Energieverbrauches einbezogen. Als schwacher Trost gilt, dass beide Verfahren nur von Fachleuten wie Ingenieuren, Architekten oder qualifizierten Handwerkern durchgeführt werden dürfen.
Grundsätzlich ist für jeden Objektbesitzer ein Ausweis, dessen Zahlen auf dem Verbrauchsverfahren basieren bisher ausreichend. Besitzer von Häusern oder Eigentumswohnungen müssen ab 01.10. jedoch zwingend einen Ausweis, dessen Daten auf der Grundlage einer Bedarfsanalyse basieren, vorlegen können. Falls dies nicht geschieht können Strafen bis zu 15.000 Euro auf einen zukommen, wie der Flensburg Blog berichtet. Dies zu riskieren, ist bei den geringen Kosten des Ausweises sicher nicht sinnvoll. Die Seite „Energie und Strom“ hat zwei Bilder des Energieausweises geposted und dort wird auch auf den Preis von ca. 40 Euro hingewiesen.
Es geistert wie im obigen Beitrag auch immer noch das Wort Energiepass durch die Zeitungen und durchs Web, dies war der angedachte Name im gesetzlichen Entstehungsprozess, doch jetzt gibt es nur noch die Bezeichnung Energieausweis.