Darf eine Bank meine Daten beim Arbeitgeber überprüfen?

Immer wieder sind Verbraucher erstaunt, wenn sie im Nachhinein erfahren, dass eine Bank, bei welcher sie einen Kredit beantragt oder abgeschlossen haben, sich beim Arbeitgeber des Kreditnehmers über die Richtigkeit der gemachten Daten in Bezug auf das angegebene Beschäftigungsverhältnis erkundigt. Schnell taucht hier die Frage auf, ob ein solchen Vorgehen denn nicht rechtswidrig sei und gegen das Bankgeheimnis und entsprechende Datenschutzbestimmungen verstöße.

Dem ist nicht so. Die Bank darf sich durchaus beim Arbeitgeber von der Richtigkeit der gemachten Angaben überzeugen, wenn dies im Kreditvertrag bzw. -antrag so vorgesehen ist.

In der Regel enthält jeder Kreditvertrag bzw. -antrag eine solche Klausel, mit welcher der Kreditnehmer bzw. Antragsteller die Bank von der Wahrung des Bankgeheimnisses entbindet und ermächtigt, die gemachten Angaben zu überprüfen.

Anders sieht es hingegen aus, wenn eine derartige Klausel im Antrag oder Kreditvertrag fehlt. Dann müsste die Bank Ihre Zustimmung separat einholen, anderenfalls würde sie rechtswidrig handeln.

Dasselbe gilt übrigens auch für die Einholung einer Schufa-Auskunft. Auch sie ist nur dann gestattet, wenn sie im Vertrag vereinbart oder separat vom Verbraucher genehmigt wurde.