Kann ich einen Kredit nach Abschluss noch kündigen?
Laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) steht dem Verbraucher ebenso wie bei Haustür- und Fernabsatzgeschäften auch bei Verbraucherkrediten und damit verbundenen Geschäften sowie Darlehensvermittlungsverträgen eine zweiwöchige Widerrufsfrist zu, innerhalb derer er ohne eine Begründung vom Abschluss eines so genannten Verbrauchervertrages zurücktreten kann. Auch Schuldbeitritte und Mithaftung werden als Kreditverträge in diesem Sinne angesehen.
Zur Fristwahrung genügt dabei das rechtzeitige Absenden des Widerrufs in Textform und/oder der erhaltenen Ware.
Das Widerrufsrecht erlischt in jedem Fall nach sechs Monaten, oder wenn das Geld empfangen, aber nicht innerhalb von zwei Wochen zurückgezahlt wurde.
Wann beginnt die Widerrufsfrist?
Bei schriftlich abzuschließenden Verträgen wie einem Kredit beginnt die Widerrufsfrist frühestens mit Erhalt des Vertrages. Zudem muss der Kunde eine „deutlich gestaltete“ Widerrufsbelehrung erhalten. Erfolgt die Belehrung erst nach Vertragsabschluss, beträgt die Widerrufsfrist einen Monat. Ein versteckter Hinweis im Kleingedruckten stellt keine rechtsgültige Belehrung dar, die Frist beginnt nicht zu laufen.
Widerrufsbelehrung muss erfolgt sein und gesetzlichen Vorgaben genügen
Weiterhin muss die Belehrung über das gesetzliche Rücktrittsrecht aufklären, das den Vertrag nicht unwirksam macht, sondern ihn in einem Rückabwicklungsverhältnis umwandelt.
Ein Rücktritt ist an bestimmte Bedingungen wie die Verletzungen des Vertrages oder die Sittenwidrigkeit (z.B. Kreditzinsen, die das Doppelte des üblichen betragen) desselben geknüpft – die Beweislast liegt dabei beim Kunden. Das Oberlandesgericht Frankfurt stellte in diesem Zusammenhang zum Beispiel fest, dass der Kaufpreis einer Immobilie erst dann sittenwidrig überhöht sei, wenn er doppelt so hoch sei wie der tatsächliche Wert (AZ.: 9 U 25/05).
Wie sieht es bei verbundenen Verträgen aus?
Für so genannte verbundene Verträge nach § 358 BGB gilt, dass ein wirksamer Widerruf des Kreditvertrages auch von der Willenserklärung über die Lieferung einer Ware oder die Erbringung einer Leistung durch einen Unternehmer entbindet, und umgekehrt. Dies betrifft unter anderem Ratenkäufe.
Kein Widerrufsrecht bei Krediten, die jederzeit kündbar sind
Bei (Überziehungs-)Krediten, die jederzeit ohne Kündigungsfrist und ohne zusätzliche Kosten zurückgezahlt werden können, entfällt das Widerrufsrecht.
Ab wann kann ein Ratenkredit gekündigt werden?
Ein Ratenkredit kann laut Gesetzgeber sechs Monate nach dem vollständigen Empfang mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten gekündigt werden, sofern ein fester Zinssatz vereinbart wurde.
Ab wann kann ein Darlehen mit veränderlichem Zinssatz gekündigt werden?
Jederzeit und ebenfalls mit einer Frist von drei Monaten können Darlehen mit einem veränderlichen Zinssatz gekündigt werden. Bauspardarlehen und andere Darlehen mit Zinsfestschreibung können dagegen erst nach zehn Jahren mit einer Kündigungsfrist von sechs Monaten gekündigt werden, oder – bei Ablauf der Zinsbindung – mit einer Kündigungsfrist von einem Monat frühestens zum ersten Tag nach Ende der Zinsfestschreibung.
Vertragliche Kündigungsbedingungen gelten nicht immer
Häufig sind die Kündigungsbedingungen auch vertraglich festgelegt. Sie gelten allerdings nur, wenn sie für den Kunden günstiger als die gesetzlichen Regelungen sind.
Vorfälligkeitsentschädigung für entgangenen Zinsgewinn der Bank
Den vorzeitigen Ausstieg aus einem Kreditvertrag ohne gesetzliche Kündigungsrechte lassen sich die Banken in der Regel mit einer so genannten Vorfälligkeitsentschädigung gut bezahlen. Ist das Darlehen noch nicht ausgezahlt, spricht man auch von einer Nichtabnahmeentschädigung. Der Bundesgerichtshof geht mindestens bei Immobilienverkauf oder der Ablehnung einer wirtschaftlich notwendigen Kreditausweitung durch die Bank von einem Kündigungsrecht für den Kreditnehmer aus.
Darüber hinaus besteht bei gegenseitigem Einverständnis immer die Möglichkeit, den Vertrag gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung aufzulösen.