Wie funktioniert das Postident-Verfahren?
Jede Bank ist verpflichtet, die Identität eines Kunden bei Finanzgeschäften wie zum Beispiel einer Kontoeröffnung oder einem Kreditantrag festzustellen. Der Grund hierfür liegt in der Abgabenordnung (Kontenwahrheit, Kontenklarheit) sowie im Geldwäschegesetz. So wird verhindert, dass Konten auf nicht existierende Personen eröffnet werden.
In der Regel wird der Kunde im Beratungsgespräch bei der Bank anhand seines Ausweises legitimiert. Der Berater wird das Dokument kopieren und die Daten im Computer erfassen.
Aufgrund der zunehmenden Zahl von online beantragten Finanzgeschäften ist es jedoch nicht mehr in jedem Fall möglich, den Kunden persönlich zu legitimieren, also seine Identität durch Vorlage von Personalausweis oder Reisepass zu bestätigen, denn die Kontoeröffnung wird hierbei am PC des Kunden ausgefüllt und unterschrieben an die Bank gesendet.
Ein Nachweis, ob die angegebene Person wirklich existiert, kann so nicht erfolgen. Trotz dessen wird erwartet, dass eine Legitimationsprüfung durchgeführt wird.
Dies überträgt die Bank im Rahmen des Post-Ident-Verfahrens an die Mitarbeiter der Deutschen Post.
Im Rahmen der Kontoeröffnung druckt der Kunde zuhause einen Coupon aus und legt diesen zusammen mit seinem gültigen Personalausweis bzw. Reisepass in der Postfiliale vor. In welcher Post diese Vorlage erfolgt, bleibt dem Kunden überlassen. Hierfür gibt es keine Bestimmungen.
Der Mitarbeiter dort wird die erforderlichen Daten wie Personalausweis- bzw. Reisepass-Nummer, Ausstellungstag und -ort in das Formular eintragen. Dies alles wird mit Stempel und Unterschrift bestätigt. Gleichzeitig muss der Kunde vor den Augen des Post-Mitarbeiters eine Unterschrift leisten, die anschließend mit der Unterschrift auf der Kontoeröffnung verglichen werden kann. Ist dies erfolgt, werden die Unterlagen an die Bank gesendet, die dann die Kontoeröffnung vornehmen kann.
Für weitere Kontoeröffnungen (Tagesgeldkonto, Festgeldkonto oder Sparplan) bei der gleichen Bank ist dann keine Legitimationsprüfung mehr nötig. Diese muss lediglich bei der ersten Kontoeröffnung durchgeführt werden. Wird jedoch ein Kredit abgeschlossen, ist auch hier eine Legitimationsprüfung notwendig. Ist der Ausweis allerdings abgelaufen, muss eine erneute Legitimationsprüfung durchgeführt werden, die im Falle von Direktbanken wieder im Post-Ident-Verfahren durchgeführt wird.
Die Kosten des Post-Ident-Verfahrens übernimmt die Bank in vollem Umfang. Der Kunde muss keine Zahlungen an die Deutsche Post leisten.
Das Post-Ident-Verfahren wird jedoch nicht nur im Rahmen von Kontoeröffnungen durchgeführt. Werden zum Beispiel Kreditkarten online bestellt, werden diese per Post an die Kunden gesendet. Die Aushändigung der Karte erfolgt jedoch auch hier im Post-Ident-Verfahren. Dies muss immer vom Inhaber der Karte selbst durchgeführt werden und kann nicht auf Bekannte oder Ehepartner übertragen werden.