Welche staatlichen Förderungen gibt es für Immobilien?

https://online-kredite.com/immobilienkredit.html vorgestellten Anbietern zinsgünstiger Finanzierungen ist es daher gar nicht verkehrt, nach Möglichkeiten der staatlichen Förderung zu suchen, um die Eigenbelastung möglichst niedrig zu halten.

Die Palette an staatlichen Förderungen ist dabei enorm: Es gibt die Wohnungsbauprämie, Arbeitnehmer-Sparzulage, öffentliche, geförderte Darlehen, Zuschüsse und Prämien.

Die Wohnungsbauprämie

Wenn das zu versteuernde Einkommen maximal 25.000 Euro (für Alleinstehende) bzw. 50.000 Euro (für Verheiratete) beträgt, haben Bausparer Anspruch auf eine Wohnungsbauprämie. Diese beträgt 8,8 Prozent der begünstigten Aufwendung, maximal jedoch 512 Euro bei Ledigen und 1.024 Euro bei Verheirateten. So können Ledige über 7 Jahre 45,06 Euro im Jahr, Verheiratete 90,11 Euro im Jahr Wohnungsbauprämie erhalten, welche dem Guthaben auf ihrem Bausparvertrag zugeschlagen wird. Die Prämie wird von der Bausparkasse beim Finanzamt angefordert und mit Zuteilung der Bausparsumme ausgezahlt.

  • bis 25.600 EUR zu versteuerndes Einkommen pro Jahr 8,8 % für eigene Sparleistungen
    bis 512 EUR jährlich 45,06 EUR jährlich Verheiratete
  • bis 51.200 EUR zu versteuerndes Einkommen pro Jahr 8,8 % für eigene Sparleistungen
    bis 1.024 EUR jährlich 90,11 EUR jährlich

Vermögenswirksame Leistungen – 10 Prozent vom Staat

Vermögenswirksame Leistungen des Arbeitgebers erhöhen ebenso den Bausparvertrag. Als Voraussetzung gilt ein maximales, zu versteuerndes Einkommen von 17.900 Euro (für Alleinstehende) bzw. 35.800 Euro (für Verheiratete) jährlich. Dann gibt es vom Staat einen zehn-prozentigen Zuschlag auf den Höchstbetrag von 470 Euro. Arbeiten beide Eheleute, können auch beide diese Zulage abrufen.

Anlageform Förderbetrag
monatlich
Förderbetrag
jährlich
Arbeitnehmer-
Sparzulage
jährlich
Bausparen 40,00 EUR
(aufgerundet)
470 EUR 9 % Sparzulage
= 43,00 EUR
aufgerundet)
Aktienfonds 33,34 EUR 400 EUR 18 % Sparzulage
= 72 EUR

Unser Tipp: Auch diejenigen, die keine Vermögenswirksamen Leistungen vom Arbeitgeber erhalten, können diese Vergünstigungen mitnehmen. Es genügt dabei, dass der Arbeitgeber den VL-Jahresbetrag vom Gehalt abzweigt und direkt auf einen Bausparvertrag überweist. Werden die genannten Einkommensobergrenzen nicht überschritten, besteht auch so Anspruch auf die stattliche Sparzulage.

Zinsgünstige Sonderprogramme

Staatliche Förderungen bei Kauf, Bau oder Modernisierung gibt es nicht nur in Form von Prämien und Zuschüssen, sondern auch über zahlreiche Sonderprogramme. Diese werden von Bund und Ländern vergeben. Neben einer Finanzierung der Sparkassen und Bausparkassen gibt es eine Reihe von günstigen Krediten. Der wichtigste Förderer auf Bundesebene ist die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

So gibt es von dieser Kreditanstalt beispielsweise Kredite für den Erwerb eigen genutzter Immobilien mit einer tilgungsfreien Zeit von bis zu 5 Jahren. Die folgenden Zinsen liegen weit unter Marktniveau. Ebenso gibt es günstige Kredite für Investitionen CO2- und energiesparender Maßnahmen. Dazu gehören unter anderem Wärmedämmung, Wärmeschutzfenster oder neue Heizkessel.

Wichtige Grundregel: Öffentliche Fördermittel werden nicht doppelt gewährt. Wer also Bundesmittel in Anspruch nimmt, erhält keine Zuschüsse von Landesebene und umgekehrt. Die die Programme jedoch rasch ausgeschöpft sind lohnt sich ein Doppelantrag.. Den besten Überblick bekommen zukünftige Bauherren oder Käufer einer Immobilie bei einer Finanzierungsberatung.

Denkmalschutz mit Steuerförderung

Die Kosten für die Instandhaltung oder Modernisierung denkmalgeschützter Immobilien bewegen sich auf einem weit höheren Level als für gewöhnliche Altbauten. So können Bauherren für den Erhalt eines Denkmals 10 Prozent der Kosten jährlich abschreiben. Obendrein beteiligen sich die Länder an den Kosten.

Über die Modalitäten der Zuschüsse informiert das zuständige Amt für Denkmalschutz. Als Voraussetzung für die steuerliche Anerkennung der Kosten gilt die Bescheinigung der Denkmalbehörde, diese muss vom Finanzamt anerkannt werden.

Nach dem Wegfall der Eigenheimzulage ist der Erwerb einer denkmalgeschützten Immobilie einer der wenigen verbliebenen Wege, in den staatlichen Fördertopf zu rutschen. Die staatliche Förderung gibt es aber auch wenn das Objekt in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet oder in einem städtebaulichen Entwicklungsgebiet liegt. Wer sich hier engagiert, kann Paragraph 10 des Einkommenssteuergesetzes nutzen und 10 Jahre lang 9 Prozent der Sanierungskosten als Sonderausgaben geltend machen – also insgesamt 90 Prozent steuermindernd ansetzen.

Ebenso attraktiv ist der Erwerb eines Baudenkmales als Kapitalanlage. Wird das Gebäude in Hinsicht auf die Altersvorsorge erworben und vermietet, können die Kosten für die Sanierung komplett von der Steuer abgesetzt werden. Die ersten 8 Jahre mit jeweils 9 Prozent, dann weitere 4 Jahre lang mit jeweils 7 Prozent. Zudem kann die normale Gebäudeabschreibung von jeweils 2 Prozent auf 50 Jahre genutzt werden.

Wichtig: Ab 2008 tritt eine neue Regelung in Kraft, welche ursprünglich bereits für 2007 geplant war. Um die Steuereinnahmen zu erhöhen, will die große Koalition künftig Veräußerungsgewinne beim Immobilienverkauf mit einem Satz von 20 Prozent besteuern. Wer also mit dem Gedanken spielt, sich eine Immobilie als Kapitalanlage zu kaufen, sollte sich nicht mehr all zu viel Zeit lassen. Wer vorher ein Baudenkmal kauft, dürfte daher von der derzeit geltenden günstigeren Regelung profitieren, wonach Eigennutzer jederzeit und Kapitalanleger nach zehn Jahren steuerfrei verkaufen können.

Öffentliche Förderung der KfW

Wohneigentumsprogramm

  • Wer wird gefördert?
    Alle Privatpersonen.
  • Was wird gefördert?
    Der Bau oder Kauf von Häusern oder Eigentumswohnungen, die von Ihnen selbst bezogen werden. Die KfW Förderbank finanziert Ihr Objekt mit bis zu 30 % der Gesamtkosten. Die persönliche Eigenleistung kann in die Kalkulation mit einbezogen werden.
  • Folgendes wird im Detail finanziert:
    Bau: Finanzierung der Kosten des Grundstücks, der Baukosten einschließlich Nebenkosten und der Außenanlagen.
    Kauf: Finanzierung des Kaufpreises einschließlich Nebenkosten, Kosten für Instandsetzung, Umbau und Modernisierung.
    Der Erwerb von Genossenschaftsanteilen, um dadurch Mitglied einer Wohnungsbaugenossenschaft zu werden.
  • Nicht finanziert werden
    Umschuldungen bestehender Darlehen
    Nachfinanzierungen bereits begonnener oder abgeschlossener Vorhaben
    vermietete oder gewerblich genutzte Flächen
    Ausnahme: Der Kauf von Grundstücken darf bis zu 6 Monate zurückliegen.
  • Wie wird gefördert?
    Die KfW fördert das Vorhaben mit langfristigen, zinsgünstigen Darlehen, die über durchleitende Banken oder Sparkassen fließen.

Ökologisch bauen

Aktuelle Änderungen seit 1.1.2007:

  • Die Förderung von Niedertemperaturkesseln entfällt.
  • Beim Einbau von Heiztechnik ist stets ein hydraulischer Abgleich vorzunehmen.
  • Wer wird gefördert?
    Jeder, der in den Neubau von Wohngebäuden investiert.
    Privatpersonen,
    Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Wohnheimbetreiber,
    Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände,
    Sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts.
  • Wie wird gefördert?
    Durch langfristige, zinsverbilligte Darlehen mit Festzinssätzen und tilgungsfreien Anlaufjahren.
  • Was wird finanziert?
    Die KfW finanziert den Neubau sowie den Ersterwerb von:
    1. KfW-Energiesparhäusern 40 und Passivhäusern
    2. KfW-Energiesparhäusern 60
    3. Einbau Heiztechnik auf Basis erneuerbarer Energien

Wohnraum modernisieren

die wichtigsten Änderungen ab 1.1.2007:

  • Die Förderung von Niedertemperaturkesseln entfällt.
  • Nach dem Einbau neuer Heiztechnik ist ein hydraulischer Abgleich vorzunehmen.
  • ÖKO-PLUS Maßnahmen müssen von Fachunternehmen durchgeführt werden.
  • Eine Kombination mit der Zuschussvariante des CO2-Gebäudesanierungsprogramms ist nicht möglich.
  • Wer wird gefördert?
    Jeder, der in selbst genutzte oder vermietete Wohngebäude investiert, in der Regel die Eigentümer:
    Privatpersonen
    Wohnungsunternehmen
    Wohnungsgenossenschaften
    Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände
    sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
  • Wie wird gefördert?
    Durch ein langfristiges, zinsgünstiges Darlehen mit Festzinssätzen und  tilgungsfreien Anlaufjahren.
  • Was wird finanziert?
    Modernisierung und Instandsetzung von
    Wohngebäuden
    Wohn-, Alten- und Pflegeheimen
    Nicht gefördert werden Ferien- und Wochenendhäuser.

Alle aktuellen Förderprogramme finden Sie auf der Seite der KfW unter folgendem Link:

Programme der KfW-Förderbank >>>

Nach dieser Abhandlung über staatliche Förderungen beim Immobilienerwerb und-bau befassen wir uns auf der nächsten Seite mit den Möglichkeiten, die Eigenheimbesitzern und Vermietern offen stehen, wenn diese mit ihrer Immobilie Steuern sparen wollen:

Steuern sparen als Eigenheimbesitzer >>>