Der Countdown läuft: Ende Mai muss die Steuerklärung im Kasten sein
Es ist jedes Jahr das gleiche Spiel. Es ist Mai, die Tage rennen immer schneller, und die Einkommenssteuererklärung ist noch nicht gemacht. Viele Steuerzahler gehen dann den einfachsten Weg und verzichten auf das Ausfüllen des für manchen recht seltsam anmutenden Formulares. Dabei ist es eigentlich ganz einfach.
Man muss sich nur ein Mal an die Sache Steuererklärung herantrauen. Denn das auszufüllende Formular lässt einen weder Bahnhof verstehen, noch sind in ihm böhmische Dörfer abgebildet. Ein gründliches Lesen des Steuerformulars bringt dann in vielen Fällen bereits die Erklärung mit sich.
Fakt ist jedoch, dass man oftmals den einen oder anderen Euro vom Finanzamt zurückerstattet bekommt. Zum Beispiel wenn man aufgrund seiner Arbeit den Wohnort gewechselt hat oder näher an seinen Arbeitsplatz gezogen ist. Oder wenn man weite Fahrwege hat, und diese in der Steuererklärung als Pendlerpauschale geltend macht: auch dies ist bares Geld wert! Wer etwa mittels Riester-Rente oder Rürup-Rente für seine Altersvorsorge spart, der sollte sowieso eine Einkommenssteuererklärung machen, um einen möglichen Steuervorteil auch ausnützen zu können.
Die Steuererklärung kann übrigens auch auf elektronischem Wege erfolgen. Dafür gibt es Elster, eine Art elektronisches Finanzamt, durch welches man seine gesamten Daten mittels Internet an die zuständige Steuerbehörde weiterleiten kann. Noch aber ist dieses System ein wenig in den Kinderschuhen, doch es funktioniert bestens. Nur ist leider die Bearbeitungszeit, die durch Elster eigentlich verkürzt werden sollte, bei so einigen Steuerzahlern erheblich verlängert worden.
Was übrigens immer gut ist: Der Einsatz einer Steuersoftware. Hiermit kann man, egal ob als Angestellter oder Selbständiger, immer die genaue Wegführung in Sachen Steuerklärung nachvollziehen. Und damit kann dann, wenn es eine sehr gute Steuersoftware ist, rein gar nichts mehr schief gehen – es sei denn, man gibt die falschen Zahlen und Daten ein.
Deshalb nicht vergessen: Am 31. Mai ist Stichtag für die Einkommenssteuererklärung des Jahres 2008. In Ausnahmefällen kann man eine Verlängerung bis zum 31. Dezember beantragen. Dies geht jedoch nur dann, wenn ein Steuerberater die Steuererklärung bearbeitet, oder wenn so gewichtige Gründe vorliegen, dass die Verzögerung erklärbar ist. Auf jeden Fall sollte die Bitte um Verlängerung das zuständige Finanzamt VOR dem 31. Mai erreichen und nicht erst hinterher. Denn dann könnte es teuer werden. Bei Angestellten drücken die Steuerbehörden zwar meist ein Auge zu, bei Selbständigen jedoch kommt es dann in vielen Fällen zu einer Strafgebühr, welche diese aufgebrummt bekommen. Deshalb auf keinen Fall den Termin 31. Mai 2009 verpassen. Und dann ruhig zurücklehnen – und warten, was dann an Geld zurückbezahlt wird.
Übrigens kam in den vergangenen Wochen so manch seltsame Idee auf in Sachen Finanzkrise. Eine davon war, jedem Bürger, der auf die Einkommenssteuererklärung verzichtet, einen Bonus von 300,- Euro zu zahlen. Dies ist erklärbar mit den hohen Kosten, welche die Bearbeitung der Steuererklärungen erfordert. Dennoch ist diese Idee längst wieder vom Tisch, denn schließlich nehmen die Finanzämter von dem einen oder anderen Steuerzahler auch noch Geld ein, anstatt es zurück erstatten zu müssen.