Was ist der Unterschied zwischen nominalem und effektivem Jahreszins?

Es gibt zwei Arten von Zinssätzen, deren Angabe im Kredit- und Darlehensbereich gebräuchlich ist. Das ist zum einen der so genannte nominale Jahreszins, auch Nominalzins genannt, und zum anderen der effektive Jahreszins, auch Effektivzins genannt. Ein nominaler Jahreszins gibt dabei den Prozentsatz an, mit dem ein Darlehen tatsächlich verzinst wird. Die übliche Angabe ist dabei „Prozent pro Jahr“, auch als p.a. (per anno) bezeichnet. Ein effektiver Jahreszins hingegen beinhaltet nicht nur die eigentliche Verzinsung eines Darlehens, sondern auch alle bei der Vergabe desselben anfallenden Verwaltungs-, Bereitstellungs- oder Finanzierungsgebühren.

Damit gibt ein effektiver Jahreszins immer die gesamten bei einer Finanzierung anfallenden Kosten an und dient dem Verbraucher dazu, verschiedene Angebote miteinander zu vergleichen.

Die Angabe des Effektivzinses ist sogar gesetzlich vorgeschrieben. Gemäß §4 Verbraucherkreditgesetz muss bei Kreditsummen von 50.000 Euro und mehr der effektive Jahreszins zwingend angegeben werden.

Hinsichtlich der Zinsfestschreibung unterscheidet man den so genannten echten effektiven Jahreszins, bei dem der vereinbarte Zinssatz über die gesamte Laufzeit des Darlehens unverändert bleibt, und den anfänglichen effektiven Jahreszins, bei dem sich der Zinssatz während der Laufzeit des Darlehens ändern kann.

Wie sehr sich Nominalzins und Effektivzins voneinander unterscheiden können, wollen wir Ihnen an einem vereinfachten Beispiel verdeutlichen:

Ein Verbraucher nimmt einen Kredit über 10.000 Euro mit einer Laufzeit von 60 Monaten und einem Nominalzins von 4,99 Prozent pro Jahr auf. Damit beläuft sich die reine Zinslast dieses Kredites auf 2.756,74 Euro. Laut Angaben der kreditgebenden Bank kommen dazu 450 Euro Bearbeitungs- und Verwaltungsgebühren. Der Effektivzins beläuft sich also 2.756,74 Euro + 450,00 Euro = 3.206,74 Euro oder anders ausgedrückt auf rund 5,72 Prozent pro Jahr.

Durch die Berücksichtigung der zusätzlichen Kosten, ist ein effektiver Jahreszins immer höher, als ein nominaler Jahreszins, jedoch niemals niedriger.

Während bei normalen Krediten in der Regel keine weiteren Gebühren anfallen und ein effektiver Jahreszins somit die tatsächliche Gesamtbelastung wiedergibt, können bei Immobilienfinanzierungen über den Effektivzins hinaus weitere Kosten entstehen.
Zu ihnen zählen zum Beispiel Schätzkosten, Zuschläge für Teilauszahlungen, Bereitstellungsgebühren oder auch Kontoführungsgebühren. Hier ist es also unbedingt erforderlich, auch alle eventuell anfallenden Kosten zu berücksichtigen, die nicht im Effektivzins erfasst werden, um verschiedene Angebote miteinander vergleichen zu können.

Eine Übersicht der Effektivzinsen für Ratenkredite finden Sie in unserem Kreditvergleich und für Immobilienfinanzierungen bieten wir Ihnen in unserem Baufinanzierungs-Vergleich an.