Welche Sachverhalte regelt das Kreditwesengesetz?

Im Zuge der Erweiterung der Dienstleistungen von Finanzunternehmen auch in Hinsicht auf die Vergabe von Krediten, hat das Kreditwesengesetz (KWG) – auch als Gesetz über das Kreditwesen bezeichnet – innerhalb Deutschlands eine sehr wichtige Bedeutung. In erster Linie beinhaltet es Regelungen und Vorgaben, die das so genannte Kreditwesen betreffen. Damit betrifft es insbesondere die Geltungsbereiche von Kreditinstituten und Finanzdienstleistungsunternehmen.

Das Kreditwesengesetz ist ein Bundesgesetz und gilt in der gesamten Bundesrepublik Deutschland. Dies bedeutet, dass das Gesetz über das Kreditwesen auf der Bundesebene verabschiedet wurde. Es wird ständig neu bearbeitet und erscheint in immer wieder aktualisierter Fassung. Dabei enthält es Begriffsbestimmungen, verschiedene Rechtsformen für Unternehmen, welche Bankgeschäften nachgehen, Regelungen über das Ausführen und die Gültigkeit von Rechts- und Kreditgeschäften, Haftungsbestimmungen und andere Grundlagen, nach denen sich Kredit- und Finanzunternehmen bei ihrer Tätigkeit zu richten haben.

Das Kreditwesengesetz ist in mehrere Abschnitte untergliedert und liegt auch im Internet zur Einsichtnahme und Information bereit (Kreditwesengesetz). Die Anwendung oder Umsetzung des Kreditwesengesetzes hat Einfluss auf alle wirtschaftlichen und auch privaten Bereiche des öffentlichen Lebens, was seine Wichtigkeit und Aktualität begründet.

Das Kreditwesengesetz bezweckt im Zuge dieser Regelungen und Vorgaben verschiedene Ziele. Erstens soll es zur Sicherung und zur Erhaltung der Funktion der Kreditwirtschaft beitragen. Ein zweiter und nicht weniger wichtiger Punkt ist der Schutz der Kreditgeber oder Gläubiger gegen den Verlust ihrer Einlagen

Die Kreditvergabe ist für den Kreditgeber als auch für den Kreditnehmer immer mit Risiken und nicht planbaren Schwierigkeiten verbunden, bis mit der kompletten Rückzahlung eines Kredites ein Geschäft erfolgreich und zur Zufriedenheit aller Beteiligten abgewickelt ist. Zu diesen Kreditrisiken zählen unter anderem das Ausfallrisiko, das Marktrisiko, das Liquiditätsrisiko, das Informationsrisiko und das operationelle Risiko.

Im Mittelpunkt dieser Aufzählung dürfte Statistiken zufolge das Liquiditätsrisiko stehen. Unter ihm versteht man das Risiko, dass erhaltene Kredite nicht, nur zum Teil oder nur zu erhöhten Kosten zurückgezahlt werden. Weiterhin besteht in diesem Rahmen die Gefahr, dass eine Rückzahlungsmöglichkeit durch den fehlenden Abschluss gewinnbringender Geschäfte auf dem Markt nicht mehr besteht.

In diesen Fällen tritt das Kreditwesengesetz in Kraft und dient der gesetzlichen Regelung der Ansprüche zwischen Gläubiger und Schuldner. Die Aufgaben der Kreditinstitute innerhalb des Kreditwesengesetzes sind vielschichtig. Sie betreffen die generelle Auskunftspflicht und die Prüfung von Instituten und Banken. Weiterhin werden Prüfungen in Bezug auf Liquidität und die Zahlungslage der Kreditsinstitute durch Ermittlung der entsprechenden Liquiditätskennzahlen durchgeführt.

Bei der Vergabe von Großkrediten spielt die Anwendung des Kreditwesengesetzes ebenfalls eine entscheidende Rolle. So wird in ihm beispielsweise geregelt, dass die monatlichen Bilanzstatistiken der Kreditinstitute bei der Deutschen Bundesbank eingereicht werden. Dazu gehören auch die Einsicht in Jahresabschlüsse, Lageberichte und Prüfungsberichte der jeweiligen Kreditinstitutionen.

Die Informationspflicht an die Deutsche Bundesbank nach dem Kreditwesengesetz ist erforderlich, bevor Kredite in Millionenhöhe vergeben werden oder wenn besondere Ereignisse dies erforderlich machen.

Die Aufsichtspflicht über die Kreditinstitutionen und Bankunternehmungen obliegt der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) durch die Regelungen des Kreditwesengesetzes. Dieses Aufsichtsorgan ist berechtigt, die nötigen Maßnahmen innerhalb des Kreditwesengesetzes einzuleiten und Einfluss auf die Kreditvergabe und das Kreditwesen der Banken, Sparkassen und sonstigen Finanzunternehmen zu nehmen.