Umschuldung

Unter einer Umschuldung versteht man im allgemeinen die Ablösung bestehender Kredite und Dispokredite durch einen neuen Kredit.

Gründe für eine Kreditumschuldung sind meistens günstigere Konditionen für den neuen Kredit sowie eine bessere Übersicht bestehender Verbindlichkeiten.

Eine Kreditumschuldung ist immer dann sinnvoll, wenn die Einsparungen durch den Abschluss des neu aufgenommenen Kredites die Ablösungskosten der Altkredite übersteigen.

Nachfolgend ein Beispiel, welches Ihnen diesen Sachverhalt anschaulich verdeutlicht:

UMSCHULDUNG Altkredit Dispokredit Neukredit
Kreditsumme 10.000,- EUR 3.000,- EUR 13.000,- EUR
Restlaufzeit 48 Monate unbegrenzt 48 Monate
Eff. Jahreszins 11,15% 12,99% 6,93%
Monatsrate 256,60 EUR flexibel 309,61 EUR
Gesamtbelastung 12.316,80 EUR 4.558,80 EUR 14.861,28 EUR
Gesamtbelastung ohne Umschuldung 16.875,60 EUR
Gesamtbelastung mit Umschuldung 14.861,28 EUR
Ersparnis durch Umschuldung 2.014,32 EUR

Wie Sie sehen, kann eine Umschuldung unter Ausnutzung günstiger Kreditzinsen eine deutliche effektive Ersparnis bewirken, welche sich direkt in Ihrem verfügbaren Guthaben niederschlägt.

Bereits bei einer bestehenden Kreditlast von nur 10.000,- Euro und einem ausgenutzten Dispokredit von 3.000,- Euro lassen sich durch eine Kreditumschuldung unter Nutzung günstiger Sofortkredite und Umschuldungskredite Einsparungen in Höhe von rund 2.000,- Euro erzielen.

Eine Übersicht günstiger Kreditanbieter und Kreditvermittler zur Realisierung einer solchen Kreditumschuldung mittels Umschuldungskredit finden Sie samt einem Zinsvergleich günstiger Onlinekredite in unserem umfangreichen Kreditvergleich:
KREDITVERGLEICH>>>

Eine weitere sinnvolle Variante zur Senkung der Kreditkosten und zur Umschuldung besonders von Immobilienkrediten und Immobilienfinanzierungen stellt ein Fremdwährungskredit dar.

Mehr Informationen zu dieser in Deutschland noch relativ unbekannten Form der Finanzierung finden Sie hier:
FREMDWÄHRUNGSKREDIT >>>

Sollte allerdings bereits eine Überschuldung vorliegen, so nützt auch die Umschuldung von Krediten als Einzelmaßnahme nichts mehr. Was genau in einem solchen Fall zu tun ist, können Sie in unserem Ratgeber zum Thema Überschuldung nachlesen:
ÜBERSCHULDUNG >>>

In einer Rechtsschutzversicherung sind alle Familienangehörigen mitversichert. Soll heißen: Mann ist Versicherungsnehmer, Ehefrau und Kinder sind somit in der Familienrechtsschutzversicherung mitversichert. Es ist ebenso möglich, den nichtehelichen Lebenspartner mitzuversichern so wie dessen Kinder, zum Beispiel aus der ersten Ehe. In diesem Fall müssen unbedingt die Namen bei Beantragung angegeben werden.