Rürup Rente vs. Fondssparen

Montag den 15.10.2007 - Abgelegt unter: Altersvorsorge - 1 Kommentar »

Laut neuesten Statistiken haben derzeit rund 350.000 Verbraucher eine Rürup Rente abgeschlossen. Das Hauptargument, mit dem Verträge zur Rürup- oder Basisrente beworben werden, ist die steuerliche Abzugsfähigkeit der Einzahlungen. Diese liegt derzeit (2007) bei 64 Prozent der Einzahlungen und steigert sich um zwei Prozentpunkte pro Jahr auf bis zu 100 Prozent im Jahr 2025. Der maximal absetzbare Betrag beträgt dabei 20.000 Euro pro Jahr. Im Gegenzug steigt aber auch der zu versteuernde Anteil der späteren Rentenzahlungen von derzeit 54 Prozent auf bis zu 100 Prozent im Jahr 2040. Eine genaue Übersicht über die zeitliche Entwicklung von Absetzbarkeit und Versteuerung finden interessierte Leser auf der folgenden Seite: Rürup-Rente Absetzbarkeit und steuerlicher Anteil. Auch die Insolvenzsicherheit der Rürup Rente ist etwas, womit immer wieder geworben wird. Wir wollen hier jedoch nur auf den Aspekt der Verzinsung und Versteuerung eingehen, stellen uns also die Frage: ist nach heutiger Steuergesetzgebung eine Rürup Rente besser als ein Fondssparplan oder umgekehrt? Dazu nehmen wir uns einen 30-jährigen Selbständigen, der monatlich 750 Euro für seine Altersvorsorge in einen Rürup Vertrag einzahlt. Die Rente soll dann ab dem 60. Lebensjahr ausgezahlt werden. Nach den uns vorliegenden Angaben verschiedener Anbieter ist bis dahin mit einer Verzinsung aller Einzahlungen von etwa 3,5 Prozent pro Jahr zu rechnen. Der Steuersatz unseres Selbständigen soll jetzt wie auch zu Beginn der Rentenzahlungen 40 Prozent betragen. Im Gegenbeispiel soll ein Fondssparplan über dieselbe Laufzeit und mit monatlich derselben Rate bespart werden. Die angenommene Verzinsung beträgt dabei 6 Prozent pro Jahr. Fangen wir also an zu rechnen: Unser Selbständiger zahlt insgesamt 30 x 12 x 750 Euro, also 270.000 Euro ein. Davon kann er 242.460 Euro steuerlich als Sonderausgaben geltend machen, was bei seinem Steuersatz einem Abzug von 96.984 Euro entspricht. Seine effektiven Aufwendungen betragen als 173.016 Euro. Die eingezahlten Beträge ergeben bei unserer angenommenen Verzinsung rund 464.604 Euro, die mit Rentebeginn für die monatliche Auszahlung zur Verfügung stehen. Bei 30 Jahren Auszahlungsdauer und ebenfalls 3,5 Prozent Verzinsung des Restbetrages während der Auszahlung ergibt das eine monatliche Zusatzrente von 1.954 Euro, vor Steuern wohlgemerkt. Laut unserer Tabelle beträgt im Jahr der ersten Auszahlung, 2038, der steuerpflichtige Anteil dieser Zusatzrente 98 Prozent, welcher sich bis zum Jahr 2040 auf volle 100 Prozent erhöht. Der Einfachheit halber gehen wir von 100 Prozent Versteuerung aus, was beim angenommenen Steuersatz von 40 Prozent zu einer monatlichen Nettorente von 1.172,40 Euro führt. Und jetzt rechnen wir das ganze einmal für unseren Fondssparplan durch. Hier setzen wir nur die effektiven Aufwendungen als Einzahlungen an, um denselben Eigenanteil zu erreichen. Insgesamt zahlt unser Selbständiger hier also 173.016 Euro ein, welche bei einer angenommenen Verzinsung von 6 Prozent pro Jahr zum gewünschten Rentenbeginn einen Kapitalstock von rund 471.870 Euro ergibt. Auf den ersten Blick ähnlich viel, wie bei der Rürup Rente, aber jetzt kommt es: für Kapitalerträge gilt ab 2009 die Abgeltungssteuer von pauschal 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag (26,40 Prozent insgesamt). Da diese nur auf den Ertrag erhoben wird, ergibt ein für die Auszahlungsperiode zur Verfügung stehendes Vermögen von 392.972 Euro (471.870 – 173.016 Euro). Bei angenommenen 4 Prozent für die Verzinsung während der Auszahlungsperiode von ebenfalls 30 Jahren, ergibt sich so eine monatliche Bruttorente von rund 1.870 Euro. Da es sich hierbei ebenfalls um Kapitalerträge handelt, ist nur der Ertragsanteil zu versteuern, welcher bei 4 Prozent pro Jahr und einem Steuersatz von 40 Prozent im Bereich um 1,5 bis 2 Prozent der monatlichen Rente liegt. Die monatliche Nettorente unseres Fondssparplanes liegt also, ohne steuerliche Absetzbarkeit der Einzahlungen, bei rund 1.800 Euro und damit rund 50 Prozent über der monatlichen Rente aus dem Rürup Vertrag. Wo hier der so oft beworbene Vorteil liegen soll, erschließt sich weder uns, noch einem halbwegs vernünftigen Verbraucher.

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