Nebenkosten beim mieten einer Immobilie

Mit welchen Nebenkosten muss man als Mieter bei einer Immobilie rechnen?

Wer sich dazu entscheidet eine Immobilie, wie etwa eine Wohnung zu mieten, der muss eine monatliche Miete zahlen, die je nach Größe, Ausstattung und Lage der Wohnung unterschiedlich hoch ausfallen kann.

Es gibt Mieten, bei denen die Nebenkosten schon inklusive und solche wo diese genannten Kosten zusätzlich zu zahlen sind. Diese Nebenkosten gelten auch als „zweite Miete“, denn darin sind die Kosten für alle weiteren Positionen zur Versorgung und zum Betrieb der Immobilie enthalten.

Folgende Kosten darf der Vermieter in die Nebenkosten einfließen lassen und somit prozentual an seine Mieter weiterreichen: Wasserkosten, Heizungskosten, Grundsteuern, Gebäudeversicherung, Grundstückshaftpflicht, Hausmeister, Aufzugskosten, Fernsehkosten (monatliche Kabelgebühr oder Kosten der Gemeinschaftsantenne) und Kosten für Haus und Garten. Er darf in der Nebenkostenabrechnung auch sonstige Kosten, wie etwa für die Sauna oder Feuerlöscherwartung abrechnen, jedoch nur wenn diese Kostenfaktoren exakt im Mietvertrag beschrieben worden sind.

Die Abrechnung der Nebenkosten erfolgt je nach Vermieter einmal im Jahr oder jedes Quartal. Der Mieter sollte diese Nebenkostenabrechnung genau prüfen, denn nach Analysen von Mieterschutzverbänden gilt jede zweite Abrechnung als nicht korrekt. So darf der Vermieter zum Beispiel keine Verwaltungskosten, Bankgebühren oder Versicherungsgebühren in die Nebenkostenabrechnung einfließen lassen.

Der Faktor Nebenkosten ist in den vergangenen Jahren durch die gestiegenen Energiekosten zu einem Ärgernis vieler Mieter und Eigentümer geworden. Statistisch gesehen fließen im deutschlandweiten Durchschnitt rund 20 bis 25 Prozent des monatlichen Nettoeinkommens in die monatliche Miete und in die Nebenkosten.

Auf der nächsten Seite unseres Immobilienratgebers zeigen wir Ihnen, mit welchen Nebenkosten ein Hauseigentümer rechnen muss:

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