Regelung zur Grunderwerbsteuer vor dem Europäischen Gerichtshof

Dienstag den 29.07.2008 - Abgelegt unter: Baufinanzierung - Keine Kommentare »

In Deutschland beträgt die Grunderwerbsteuer aktuell 3,50 Prozent des Kaufpreises eines Grundstückes. Bilden Grundstückskaufvertrag und Bauvertrag ein zusammengehörendes Vertragswerk, so wird die Grunderwerbsteuer aber nicht nur auf den Grundstückspreis, sondern auch für die Baukosten fällig, wie die Wirtschaftswoche in ihrer Ausgabe 31/2008 berichtet. Solche zusammenhängenden Verträge sind zum Beispiel bei allen Häusern der Fall, die schlüsselfertig errichtet werden.

Diese aktuell in Deutschland geltende Regelung zur Grunderwerbssteuer verstößt – wie auch bereits mehrfach im Internet etwa unter „Finanzielle Entlastung für Häuslebauer in Sicht“ nachzulesen ist – nach Ansicht des Finanzgerichts Niedersachsen gegen geltendes Europarecht und wurde daher von diesem an den Europäischen Gerichtshof übergeben.

Angezweifelt wird im konkreten Fall, dass die Baukosten ja bereits mit 19 Prozent Mehrwertsteuer versehen sind. Diese Mehrwertsteuer wird nun noch einmal mit 3,5 Prozent versteuert, was einer Steuer auf eine Steuer entspricht und Bauherren doppelt belastet.

Bis zur endgültigen Klärung des Sachverhaltes durch den Europäischen Gerichtshof wird empfohlen, Einspruch gegen einen Grunderwerbsteuerbescheid einzulegen, so man von dieser Doppelbesteuerung betroffen ist.

Vermeiden lässt sich das ganze – wie wir auch schon in unserem Ratgeber zum Steuern sparen für Eigenheimbesitzer erwähnt haben – allerdings schon jetzt, indem Grundstück und Haus von zwei verschiedenen Anbietern gekauft werden oder – bei Kauf von ein und demselben Anbieter – mehr als sechs Monate zwischen dem Abschluss beider Verträge liegen. Der Erwerb des Grundstückes und des Hauses darf außerdem vom Bauträger nicht als einheitliches Leistungspaket deklariert sein. Potenzielle Bauherren, die vor einer Immobilienfinanzierung stehen, sollten diesen Aspekt besonders berücksichtigen und sich für eine der beiden hier genannten Varianten entscheiden. Über den Sinn dieser Steuer lässt sich im Übrigen vortrefflich streiten, wie es unter anderem im Blog von zepernicker.de getan wird.

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