Gerichte beenden den Führerscheintourismus

Freitag den 19.09.2008 - Abgelegt unter: Recht - Keine Kommentare »

Es ist schon ärgerlich genug, den Führerschein zu verlieren. Wenn sich dann auch noch das Bemühen um eine neue Fahrerlaubnis als Trick 17 mit Selbstüberlistung erweist, darf man sich getrost als Pechvogel bezeichnen, wenngleich ein wenig Dummheit mit im Spiel war. Zumindest in dem Fall, den der Bundesgerichtshof vorige Woche entschied. Das Urteil hat weitreichende Folgen. Die Richter bereiteten dem so genannten Führerscheintourismus das endgültige Aus. Geklagt hatte ein Autofahrer, dessen in Tschechien erworbener Führerschein nicht anerkannt und einbehalten wurde.

14.800 Euro Schadensersatz wollte der Mann vom Freistaat Bayern, weil die Obrigkeit seinen brandneuen Lappen nicht akzeptierte. 2004 war der wegen Trunkenheit im Straßenverkehr und Fahrerflucht auffällig gewordene Mann ins EU-Ausland gefahren und hatte dort die Prüfung abgelegt. Denn in der Bundesrepublik hatte er seine Lizenz 2001 bereits zum zweiten Mal verloren und weigerte sich, ein medizinisch-psychologisches Gutachten beizubringen. Der Kläger berief sich auf die alte Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofes. Demnach hätte sein EU-Führerschein in den Mitgliedsstaaten grundsätzlich anerkannt werden müssen. Doch seit Juni hat sich das geändert. Der Führerscheintourismus ist dank höchstrichterlichen Urteils der EU vorbei.

Die Entscheidung aus Luxemburg besagt, dass die Führerscheine nicht anerkannt werden müssen, wenn sie während einer inländischen Sperrfrist erworben wurden und der Fahrer seinen Wohnsitz nicht in dem Land hat, wo die neuen Papiere ausgestellt wurden. Da beide Punkte auf den aktuellen Fall des Bundesgerichtshofes zutreffen, geht der Mann leer aus. Die Richter folgten konsequent den Vorgaben der EU-Kollegen und bestätigten den bayerischen Behörden, dass ihr Vorgehen absolut korrekt war. (Aktenzeichen: Bundesgerichtshof III ZR 212/07)

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