Sicherungsübereignung

Was ist eine Sicherungsübereignung?

Die Sicherungsübereignung ist der bedeutendste Teil auf dem Gebiet der Übereignung. Aus wirtschaftlicher Sicht betrachtet hat sie fast dieselbe Bedeutung wie ein Pfandrecht, welches zum Beispiel durch eine Hypothek oder eine Grundschuld dokumentiert wird. Unterschiede bestehen lediglich darin, dass es keinen Wechsel von Besitz gibt und derjenige, der die Sicherheit gibt, auch anschließend noch der Besitzer der betreffenden Sache ist. Anders als es beim Pfandrecht gehandhabt wird, ist der Sicherungsgeber immer noch berechtigt, mit der jeweiligen Sache zu arbeiten.

Wie läuft eine Sicherungsübereignung ab?

Auch bei einer Sicherungsübereignung gibt es einen festen Ablauf. Ein Sicherungsgeber – das ist immer der Kreditnehmer – überlässt einem Sicherungsnehmer, dem Kreditgeber, sein Eigentum. Derjenige, der den Kredit erhält, bleibt aber trotzdem der rechtmäßige Besitzer dieser Sache. Jedoch vermittelt er einer Bank beziehungsweise einem Kreditinstitut den mittelbaren Besitz. Es kann auch gesagt werden, dass der Kreditgeber lediglich ein Eigentümer als Treuhänder gegenüber dem Kreditnehmer ist. Der Kreditgeber ist wegen des Sicherungsvertrages aufgrund des Schuldrechtes gebunden.

Die Nutzung oder Verwertung der Sache als Eigentum des Kreditgebers ist nur dann möglich, wenn der Kreditnehmer gegen den Sicherungsvertrag verstößt. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn er mit der Rückzahlung seines Kredites in Verzug gerät.

Anders als beim Pfand ist die Sache bei einer Sicherungsübereignung nicht akzessorisch.

Welche gesetzlichen Regelungen gibt es

Auch zur Sicherungsübereignung gibt es Regelungen im deutschen Recht. Eine solche Übereignung ist zwar recht praktisch, ist aber dennoch im bürgerlichen Gesetzbuch nicht eindeutig definiert. Kritik kommt vor allem auf, weil gesagt wird, es handelt sich dabei lediglich um ein so genanntes besitzloses Pfandrecht.

Nach heutiger Sicht der Dinge ist die Sicherungsübereignung unter rechtlichen Aspekten nicht besonders zuverlässig. Das beruht vor allem auf dem Tatbestand, dass die Kreditwirtschaft besitzlose Pfänder möchte.

Viele Dinge zwischen dem Kreditgeber und dem Kreditnehmer werden in einem Sicherungsvertrag festgehalten. Wichtige Punkte darin sind unter anderem, wann der Kreditgeber die Sache nutzen darf, ohne dabei gegen den Vertrag zu verstoßen. Zum anderen kann nachgelesen werden, für was denn eigentlich gesichert wird.

Es gibt ein deutsches Handelsrecht und im Handelsgesetzbuch steht geschrieben, dass eine sicherungsübereignete Sache beim Sicherungsgeber festgehalten wird und nicht beim Sicherungsnehmer, denn Aufgabe der Bank ist es das, was gesichert wird, zu dokumentieren. Falls der Kreditnehmer Insolvenz anmelden muss, hat der Kreditgeber allerdings ein Absonderungsrecht.

Im Steuerrecht sind die Zuordnungen genauso geregelt, denn das Ziel der Sicherungsübereignung in der Praxis ist ja, dass ein Kreditnehmer weiterhin mit der übereigneten Sache arbeiten kann und damit auch Gewinne erwirtschaften kann.

Bei einer Sicherungsübereignung können auch konkurrierende Sicherungsrechte existieren. Komplikationen können immer dann auftauchen, wenn auf Seiten des Sicherungsgebers dieser die Sache selbst mit einer Sicherungsübereignung bekommen hat. Vor allem wird es kompliziert, wenn in diesem Fall der Kaufpreis noch nicht bezahlt wurde. Schwierig wird es auch für einen Kreditnehmer, falls das Sicherungsgut in gemieteten Räumen untergebracht ist, denn hier gilt dann Vermieterpfandrecht.

Risiken bei einer Sicherungsübereignung

Darüber hinaus gibt es bei einer Sicherungsübereignung auch noch verschiedene Risiken zu berücksichtigen. Beispielsweise kann es zu Wertverlusten, Bewertungsfehlern, zum Verkauf des Sicherungsgutes und auch zum plötzlichen Untergang der Sache kommen. Weitere Risiken wären Formfehler, das bereits erwähnte Vermieterpfandrecht oder auch eine Doppelübereignung.

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