Regelung zur Grunderwerbsteuer vor dem Europäischen Gerichtshof
Dienstag den 29.07.2008 - Abgelegt unter: Baufinanzierung - Keine Kommentare »In Deutschland beträgt die Grunderwerbsteuer aktuell 3,50 Prozent des Kaufpreises eines Grundstückes. Bilden Grundstückskaufvertrag und Bauvertrag ein zusammengehörendes Vertragswerk, so wird die Grunderwerbsteuer aber nicht nur auf den Grundstückspreis, sondern auch für die Baukosten fällig, wie die Wirtschaftswoche in ihrer Ausgabe 31/2008 berichtet.
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