Kann ich einen laufenden Kredit vorzeitig tilgen?

Beim Abschluss eines Kredites wird im Kreditvertrag immer eine Kreditlaufzeit festgeschrieben. Wer jedoch vor Ablauf des Darlehens über ausreichend Geld verfügt, dieses vorzeitig zurückzuzahlen, kann das in der Regel tun. Banken unterscheiden hierbei jedoch Ratenkredite von Baufinanzierungsdarlehen. Wieso das so ist, erklären wir Ihnen im Anschluss.

Ratenkredite vorzeitig tilgen

Bei Ratenkrediten ergibt sich die Kreditlaufzeit aus der Höhe des Darlehens und der gewünschten Kreditrate. Die meisten Banken bieten bei ihren Ratenkrediten Laufzeiten von maximal 84 Monaten, in Einzelfällen auch bis 120 Monaten an. Kunden, die ihren Kredit vorzeitig tilgen möchten, können dies meist erst nach Ablauf von sechs Monaten nach Vertragsunterzeichnung tun. Während den ersten sechs Monaten ist der Kredit unkündbar. Ist diese Frist jedoch abgelaufen, kann der Ratenkredit jederzeit unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist ganz oder teilweise zurückgezahlt werden. Bei Teilzahlungen müssen diese jedoch fast immer mindestens die Summe von drei Monatsraten betragen.

Kreditvertrag regelt Rückzahlungsbedingungen

Die jeweiligen Kündigungs- und Rückzahlungsbedingungen ergeben sich aus dem Kreditvertrag. Kunden, die ihren Ratenkredit vorzeitig tilgen, können mit einer Rückerstattung von Zinsen rechnen, da diese bei einem Ratenkredit bereits bei Vertragsunterzeichnung berechnet und auf den Darlehensbetrag aufgeschlagen werden. Auch wird eine eventuell abgeschlossene Restschuldversicherung anteilig für die Restlaufzeit erstattet. Neben einer vorzeitigen Tilgung ist unter Umständen auch eine Umschuldung sinnvoll, wenn dadurch Zinsen gespart werden können. Näheres dazu erfahren interessierte Leser in folgendem Beitrag:

Umschuldung

Aber auch die Ablösung von einem oder mehreren bestehenden Krediten durch ein neues Darlehen ist möglich. Eine Auflistung von Banken, die besonders günstige Darlehen anbieten, haben wir in unserem Kreditvergleich für sie zusammengestellt:

Kreditvergleich

Baufinanzierung vorzeitig tilgen

Anders als Ratenkredite weisen Baufinanzierungen längere Laufzeiten von bis zu 30 Jahren auf. Die Zinsen für diese Darlehen werden jedoch nicht für die gesamte Laufzeit festgeschrieben, sondern lediglich für einen Zeitraum von 10-15 Jahren. Während dieses Zeitraumes ist der Kredit laut Vertragsbedingungen unkündbar, es sei denn, das Objekt soll verkauft und die eingetragene Grundschuld gelöscht werden. Erst nach Ablauf von 10 Jahren kann ein Baufinanzierungsdarlehen mit einer Frist von sechs Monaten gekündigt und vorzeitig zurückgezahlt werden.

Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitigem Ausstieg aus Kredit

Viele Banken kommen den Kunden hier jedoch entgegen. Eine vorzeitige Rückzahlung der Kredite ist meist gegen Zahlung einer so genannten Vorfälligkeitsentschädigung möglich. Diese Vorfälligkeitsentschädigung soll den durch die vorzeitige Rückzahlung des Kredites entstandenen Schaden ersetzen. Der Schaden entsteht der Bank dadurch, da diese das Geld für einen längeren Zeitraum am Kapitalmarkt beschafft hat und hierfür Zinsen bezahlt.

Die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung richtet sich jedoch nur nach den tatsächlich entstandenen Kosten. Sie errechnet sich nach der Restlaufzeit und der Höhe des Kredites sowie dem aktuellen Zinsniveau. Kann die Bank das Darlehen aufgrund gesunkener Zinsen nur zu einem geringeren Preis wieder vergeben, wird eine hohe Vorfälligkeitsgebühr, die mehrere Tausend Euro betragen kann, fällig. Baufinanzierungen lassen sich aber nicht nur vorzeitig tilgen, sondern nach Ablauf der Zinsfestschreibung durch eine so genannte Anschlussfinanzierung umschulden. Wie das genau funktioniert, zeigt dem Leser folgender Bericht:

Anschlussfinanzierung