Wenn die Schuldenfalle zuschnappt

Donnerstag den 27.03.2008 - Abgelegt unter: Schulden - Keine Kommentare »

In Zeiten hoher Arbeitslosenquoten bleibt ein Thema immer interessant: Schulden. Die Zahl der verschuldeten Haushalte in Deutschland steigt ständig, was schon alleine dem Kreditvolumen deutscher Privathaushalte bzw. dessen Anstieg innerhalb der letzten Jahre zu entnehmen ist. Besonders betroffen davon sind allein erziehende Elternteile. Kein Wunder, steht doch hier den laufenden Kosten nur ein Einkommen gegenüber und oftmals werden noch finanzielle Verpflichtungen aus der Ehe mit sich herumgetragen. Einen ersten Überblick darüber, wer in der Ehe wofür haftet, finden interessierte Leser auf „Schulden in der Ehe – Wer haftet für was?“.

Das Statistische Bundesamt geht in seinen Erhebungen davon aus, dass fast die Hälfte der überschuldeten Haushalte bei den Singles oder allein erziehenden Elternteilen zu suchen sind, wobei allein erziehende Mütter den größten Anteil stellen.

Bei aller Emanzipation der Frau ist es doch immer noch so, dass Frauen schlechter bezahlt werden als Männer, und die Mütter sich eher dazu entschließen, bezahlte Kindererziehungszeiten in Anspruch zu nehmen und danach trotz gesetzlicher Regelungen zum Kündigungsschutz oft nur schwer wieder ins Erwerbsleben zurück können, weil sie durch die Kinder in der Regel an feste Arbeitszeiten gebunden sind, was auch ihre Mobilität erheblich einschränkt.

Wer einen Berg an größeren Forderungen vor sich hat, muss sehr schnell etwas tun, sonst schnappt die Schuldenfalle zu. Einen Überblick über die Vorgehensweise bei Überschuldung liefert unser Ratgeber auf https://online-kredite.com/ratgeber/ueberschuldung.html.

Erste Maßnahme ist eine Einigung mit den Gläubigern auf realistische Ratenzahlungen, die man in jedem Falle schriftlich mit den notwendigen Daten beantragen sollte. Gehen die Gläubiger darauf ein, hat man erst einmal wieder Luft zum Durchatmen. Je eher man die Raten abzahlt, desto weniger Zinsen fallen an. Oftmals wird hier zu einer Umschuldung durch einen Kredit geraten. Das löst aber nicht wirklich das ursächliche Problem. Einziger Vorteil: Man hat nur noch einen Gläubiger und eine feste Rate, was das Ganze zumindest wesentlich übersichtlicher für den Betroffenen macht.

Steht erst einmal der Gerichtsvollzieher vor der Tür, fallen ordentlich Zusatzkosten an, die man mit einer Einigung im Vorfeld gerichtlicher Schritte vermeiden kann. Oft hilft hier nur noch der Schritt zur Privatinsolvenz, um der Schuldenfalle zu entkommen. Einen wirklich ausführlichen Ratgeber zur Frage, was eine Privatinsolvenz ist, finden interessierte Leser unter folgendem Link: „Privatinsolvenz – Was ist das?“.

Für offene Mietverbindlichkeiten gibt es andere Hilfen. So haben verschiedene gemeinnützige Stellen die Möglichkeit, zinsfrei kleinere Darlehen mit niedrigen Raten zur Abwendung drohender Obdachlosigkeit zu vergeben, vor allem, wenn es sich bei den Betroffenen um Familien mit kleineren Kindern handelt.

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