3.2. Passivhaus – Betriebskosten

Beim Passivhaus ergeben sich im Unterschied zu einem normalen Haus, das den Vorgaben der Energieeinsparverordnung (EnEV) entspricht insgesamt erheblich reduzierte Betriebskosten. Hauptgrund dafür ist die deutliche Einsparung der Heizkosten zwischen 75 und 90 Prozent.

Den Großteil der benötigten Wärme für die Beheizung der Wohnräume produziert die Wärmepumpe der Komfortlüftungsanlage. Der Betrieb der Komfortlüftung erfolgt mit Strom, was mit zusätzlichen Stromkosten zu Buche schlägt. Die Leistung der Wärmepumpe liegt abhängig vom Modell zwischen 2,3 und 4,7 kWh beim Einsatz von 1 kWh elektrischer Energie. Dafür entfallen beim Passivhaus die Betriebskosten für eine herkömmliche Heizung.

Die Bereitstellung der Restwärme kann mit kleinen Zusatzgeräten wie einer Mini-Wärmepumpe oder mit strom- oder gasbetriebenen Heizgeräten erreicht werden. In der Regel wird hier jedoch ein Ansatz wirtschaftlicher sein, der die Restwärmeerzeugung mit der Warmwassererzeugung zu einer Verbundlösung integriert.

Neben den Kosten für die Erzeugung von Restwärme und Warmwasser entstehen im Passivhaus noch die üblichen Stromkosten für den Betrieb der Haushaltsgeräte und der Beleuchtung. Insgesamt beläuft sich der durchschnittliche Jahresstromverbrauch in einem Einfamilien-Passivhaus mit 160 m² Wohnfläche auf etwa 6400 kWh pro Jahr. Davon entfällt annähernd eine Hälfte der Stromkosten auf Lüftungsanlage, Heizung und Restwärmebedarf und die andere Hälfte auf die Haushaltsgeräte.

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