4. Passivhaus – Fördermöglichkeiten

Das Passivhaus-Konzept gilt als förderungswürdig, da es die Richtlinien der Energieeinsparverordnung (EnEV) erfüllt. Die Fördermittel können für Neubauten und für die Sanierung von bestehenden Gebäuden bzw. Altbauten beantragt werden. Die Förderung besteht in der Vergabe von zinsvergünstigten Krediten oder Zuschüssen. Ein Kreditgeber ist die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW Förderbank), die zum Beispiel das CO2-Gebäudesanierungsprogramm und speziell für Passivhäuser das Förderprogramm „Ökologisch Bauen“ aufgelegt hat. Daneben existieren in einzelnen Bundesländern (derzeit in Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein) Passivhaus-Förderprogramme. Eine Übersicht dazu finden interessierte Leser auf http://www.kfw-foerderbank.de/DE_Home/Bauen_Wohnen_Energiesparen/Frderprogr18/index.jsp. In Österreich werden Passivhäuser mit bis zu 10 Prozent der Gesamtkosten bezuschusst (siehe: http://www.eva.ac.at/esf/wi01.de.htm). In der Schweiz erhalten Passivhäuser Fördermittel nach dem Minenergie-P-Standard.

Die Voraussetzungen für die Bewilligung der Fördermittel sind je nach Institution unterschiedlich. In der Regel wird eine Zertifizierung verlangt, die den Nachweis erbringt, dass alle Kriterien des Passivhaus-Standards erfüllt sind. Die Zertifizierung führen spezialisierte Unternehmen im Auftrag des Staates durch.

In manchen Fällen besteht die Möglichkeit, verschiedene Fördermittel für ein Bauprojekt zu erhalten. Dies kann beispielsweise eintreten, wenn man ein Passivhaus errichtet, in dem eine Solaranlage, eine Pelletheizung oder ein Gas-Brennwertkessel eingebaut wird. Um die Fördermöglichkeiten voll auszuschöpfen, sollte man das Bauprojekt nach Abschluss der Planungsphase mit den verschiedenen Förderprogrammen durchrechnen. Auch die KfW fördert Passivhäuser zweifach. Der Bauherr erhält pro Wohneinheit einen Kredit von 50.000 € aus dem Programm „Ökologisch Bauen“ (Nr. 144) und aus dem KfW-Wohnungsbauprogramm einen weiteren Kredit über 30 Prozent der Gesamtbaukosten.

Neben diesen Fördermitteln können für Zwecke wie die Nutzung regenerativer Energien auch zinsgünstige Darlehen einzelner Banken aufgenommen werden, wie etwa die Energie-Finanzierung der Deutschen Kreditbank AG:

DKB Energie-Finanzierung >>>

Weitere Ratgeber und Leitfäden zum Thema Passivhaus: